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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010206/0257-VI/5/2011

Firmenbuchauszug gemäß § 365g Abs. 2 GewO 1994 - NeuFöG

geltende FassungInfoBMF-010206/0257-VI/5/2011vom 06.12.2011

Wortlaut laut Findok

Liegen bei Neugründung einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft - grundsätzlich - die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem NeuFöG vor und wird der Gewerbebehörde kein Firmenbuchauszug vorgelegt, sondern der Antrag an die Gewerbebehörde gemäß § 365g GewO 1994 gestellt, ist der Antrag ebenso wie die Ausstellung des Firmenbuchauszuges von der Abgabenbefreiung des § 1 Z 1 NeuFöG umfasst. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2011

Normen und Schlagworte

NeugründungBefreiungNeuFöGFirmenbuchauszugAntragAusstellung

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Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
BMF-010206/0257-VI/5/2011
Stammnummer
56607
Gültig
06.12.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF