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Findok · Richtlinien

VB-0404

0. Einführung

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0039-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0404

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollbehörden und Zollorganen anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von pyrotechnischen Gegenständen anzuwendenden Beschränkungen sind das Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010), BGBl. I Nr. 131/2009; die Verordnung über die Durchführung des Pyrotechnikgesetzes 2010 (Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung - PyroTG-DV), BGBl. II Nr. 499/2009. 0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union. Die Zollbehörden und Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken (siehe Abschnitt 2).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0039-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0003-IV/8/2010
Stammnummer
55436
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 4)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF