Findok · Richtlinien
VB-0404
0. Einführung
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0039-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0404
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollbehörden und Zollorganen anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von pyrotechnischen Gegenständen anzuwendenden Beschränkungen sind
das Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG 2010), BGBl. I Nr. 131/2009;
die Verordnung über die Durchführung des Pyrotechnikgesetzes 2010 (Pyrotechnikgesetz-Durchführungsverordnung - PyroTG-DV), BGBl. II Nr. 499/2009.
0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union
Die Beschränkungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union. Die Zollbehörden und Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken (siehe Abschnitt 2).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0039-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0003-IV/8/2010
- Stammnummer
- 55436
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF