Findok · Richtlinien
AH-2073
Anlage 10
überholte Fassung (bis 27.04.2026)Richtlinie2025-0.871.761gilt ab 23.07.2025
Inhaltsverzeichnis der AH-2073
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.07.2025 bis 27.04.2026.
Wortlaut laut Findok
Anlage 10
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 1bb Absatz 2 über das Verbot der Durchfuhr durch Belarus - Verordnung (EG) Nr. 765/2006
Anhang XIX
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KN-Code
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Warenbezeichnung
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2710 19 21
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Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis
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2710 19 29
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Mittelschwere Öle und Zubereitungen aus Erdöl oder bituminösen Materialien
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3811
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Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten
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3815 12
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Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g.
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7219 21
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Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von > 10 mmFlacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von ≥ 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von > 10 mm
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7225 40
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Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl)Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von ≥ 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl)
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7304 29
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Futterrohre und Steigrohre (casing, tubing), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (ausg. aus Gusseisen)
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7308 90
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Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen sowie Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial)
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7311 00
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Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)
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8419 50
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Wärmeaustauscher
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8419 89
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Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514)
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8419 90
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Teile von Apparaten, Vorrichtungen oder Laborausstattungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern
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8456 30
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Elektroerosionswerkzeugmaschinen
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8460
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Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461
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8515 19
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Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen)
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8543 30
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Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese
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8701 21
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Sattelzugmaschinen - nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)
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8705 10
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Kranwagen (Autokrane)
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8708 99
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Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen, Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken), a.n.g.
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8716 39
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Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern, nicht dazu bestimmt, auf Schienen zu fahren (ausg. Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung sowie Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau)
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8716 90
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Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g.
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9024
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Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.871.761
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0006-IV/8/2011
- Stammnummer
- 52819
- Enthalten in Fassung
- 20, 21 (geltend: 23)
- Gültig
- 23.07.2025 bis 27.04.2026
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF