RIS AI

Findok · Richtlinien

AH-2073

5. Waffenembargo

überholte Fassung (bis 24.06.2021)RichtlinieBMF-010302/0016-III/11/2018gilt ab 28.02.2018

Inhaltsverzeichnis der AH-2073

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 28.02.2018 bis 24.06.2021.

Wortlaut laut Findok

5. Waffenembargo Gegenüber Belarus gilt grundsätzlich ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Auf die Ausnahmeregelungen gemäß Art. 1a Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird in diesem Zusammenhang jedoch hingewiesen. Nähere Ausführungen zur Durchführung des Waffenembargos sind der Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter und Feuerwaffen (AH-3210) zu entnehmen.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0016-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0006-IV/8/2011
Stammnummer
52819
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 23)
Gültig
28.02.2018 bis 24.06.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF