Findok · Richtlinien
VB-0336
Einleitung
überholte Fassung (bis 21.09.2022)Richtlinie2020-0.611.027gilt ab 23.09.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0336
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.09.2020 bis 21.09.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie IUU-Fischerei (VB-0336) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.611.027
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0015-IV/8/2010
- Stammnummer
- 45391
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 10)
- Gültig
- 23.09.2020 bis 21.09.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF