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Findok · Richtlinien

AH-2260

Einleitung

überholte Fassung (bis 20.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0108-III/11/2018gilt ab 20.01.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-2260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 20.10.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie AH-2260, Arbeitsrichtlinie Guinea-Embargo, stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 20. Jänner 2010

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0108-III/11/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0001-IV/8/2010
Stammnummer
44894
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 9)
Gültig
20.01.2010 bis 20.10.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF