Findok · Richtlinien
AH-2260
Einleitung
überholte Fassung (bis 20.10.2021)RichtlinieBMF-010302/0108-III/11/2018gilt ab 20.01.2010
Inhaltsverzeichnis der AH-2260
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.01.2010 bis 20.10.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2260, Arbeitsrichtlinie Guinea-Embargo, stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. Jänner 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0108-III/11/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0001-IV/8/2010
- Stammnummer
- 44894
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 9)
- Gültig
- 20.01.2010 bis 20.10.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF