Findok · Richtlinien
ZT-1600
Einleitung
überholte Fassung (bis 19.01.2021)Richtlinie2020-0.311.465gilt ab 19.05.2020
Inhaltsverzeichnis der ZT-1600
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.05.2020 bis 19.01.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2010
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.311.465
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0021-IV/8/2010
- Stammnummer
- 44732
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 7)
- Gültig
- 19.05.2020 bis 19.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF