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Findok · Richtlinien

ZT-1600

Einleitung

überholte Fassung (bis 19.01.2021)Richtlinie2020-0.311.465gilt ab 19.05.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-1600

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.05.2020 bis 19.01.2021.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie ZT-1600 (Arbeitsrichtlinie Maschinen in Teilsendungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 11. Jänner 2010

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.311.465
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0021-IV/8/2010
Stammnummer
44732
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 7)
Gültig
19.05.2020 bis 19.01.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF