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Findok · Richtlinien

ZT-1600

0. Einführung

überholte Fassung (bis 19.01.2021)Richtlinie2020-0.311.465gilt ab 19.05.2020

Inhaltsverzeichnis der ZT-1600

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.05.2020 bis 19.01.2021.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung Zur Vermeidung von unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), in Verbindung mit der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, die die Vorgangsweise der Zollstellen bei der Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen in Österreich regeln soll.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.311.465
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0021-IV/8/2010
Stammnummer
44732
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 7)
Gültig
19.05.2020 bis 19.01.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF