Findok · Richtlinien
ZT-1600
0. Einführung
überholte Fassung (bis 19.01.2021)Richtlinie2020-0.311.465gilt ab 19.05.2020
Inhaltsverzeichnis der ZT-1600
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.05.2020 bis 19.01.2021.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
Zur Vermeidung von unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), in Verbindung mit der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, die die Vorgangsweise der Zollstellen bei der Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen in Österreich regeln soll.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.311.465
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0021-IV/8/2010
- Stammnummer
- 44732
- Enthalten in Fassung
- 5 (geltend: 7)
- Gültig
- 19.05.2020 bis 19.01.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF