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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/3478-W/08

Liebhabereibeurteilung einer großteils fremdfinanzierten Eigentumswohnung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/3478-W/08vom 23.12.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

| Überschuß laut UFS | 5.257,73 Aufgrund des Überschusses der Prognoserechnung geht der Berufungssenat davon aus, dass eine Liebhaberei im gegenständlichen Fall zu verneinen ist. Aufgrund des Vorliegens der Unternehmereigenschaft liegen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 UStG vor, andererseits steht auch der Vorsteuerabzug zu. Weiters ergeben sich steuerbare Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Einkommensteuer 2005 Bei der Überschussrechnung 2005 der steuerlichen Vertretung werden Euro 1.280,00 plus Euro 282,80 (jeweils Kreditgebühren) als Werbungskosten zusätzlich in Ansatz gebracht. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 4 Berechnungsblätter (ESt 2005, USt 2005 + 2006, Festsetzung USt (1-6/2007) Wien, am 23. Dezember 2009

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Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/3478-W/08
Stammnummer
44436
Gültig
23.12.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF