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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/1739-W/08

Kfz-Aufwendungen, Dienstwagen

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1739-W/08vom 11.05.2009Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Lt. Auskunft der ÄK wurde zudem bestätigt, dass eine Überprüfung der gemeldeten Angaben nicht erfolgt. Die Meldung der NÖ-ÄK Zeitung "X" Nr. X/XX über die Niederlegung einer Zweitordination als "Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe" bestätigt somit insgesamt nicht das Vorliegen einer (Zweit)Ordination, und handelte es sich zudem lt. Angaben des Bw. um eine Privatordination als "praktischer" Arzt. Die Angaben des Bw. hinsichtlich des Vorliegens einer Ordination in P. sind daher widersprüchlich. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ist in freier Beweiswürdigung der gesamte Sachverhalt als nicht glaubhaft zu beurteilen. Die Berufung ist daher in diesem Punkt abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Mai 2009

Normen und Schlagworte

Kfz-AufwendungenDienstwagenOrdinationshilfe

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/1739-W/08
Stammnummer
41124
Gültig
11.05.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF