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Findok · Richtlinien

VB-0330

Anlage 6

überholte Fassung (bis 04.02.2015)RichtlinieBMF-010311/0080-IV/8/2014gilt ab 27.09.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.09.2012 bis 04.02.2015.

Wortlaut laut Findok

Anlage 6 Vordruckmuster Muster 1: Muster des Formblattes für Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhr-, Wiederausfuhrbescheinigungen, Reisebescheinigungen und WanderbescheinigungenMusterkollektionsbescheinigungen Hinweis: Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen, Wiederausfuhrbescheinigungen, Reisebescheinigungen und Musterkollektionsbescheinigungen können bis 27. September 2013 auch auf Formularen gemäß der Durchführungsverordnung (siehe Muster 1 der Anlage 6 in der Fassung vom 26. September 2012) ausgestellt werden. [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Muster 2: Muster der Einfuhrmeldungdes Formblattes für Einfuhrmeldungen Hinweis: Einfuhrmeldungen können bis 27. September 2013 auch auf Formularen gemäß der Durchführungsverordnung (siehe Muster 2 der Anlage 6 in der Fassung vom 26. September 2012) ausgestellt werden. [Grafik]   [Grafik]   Muster 3: WanderausstellungsbescheinigungMuster des Formblattes für Wanderausstellungsbescheinigungen Hinweis: Wanderausstellungsbescheinigungen können bis 27. September 2013 auch auf Formularen gemäß der Durchführungsverordnung (siehe Muster 3 der Anlage 6 in der Fassung vom 26. September 2012) ausgestellt werden. [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Muster 4: ErgänzungsblattMuster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu WanderausstellungsbescheinigungWanderausstellungs- bzw. Reisebescheinigungen Hinweis: Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs- bzw. Reisebescheinigungen können bis 27. September 2013 auch auf Formularen gemäß der Durchführungsverordnung (siehe Muster 4 der Anlage 6 in der Fassung vom 26. September 2012) ausgestellt werden. [Grafik]   Muster 5: BescheinigungMuster des Formblattes für Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen VerkehrHandel Hinweis: Bescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel können bis 27. September 2013 auch auf Formularen gemäß der Durchführungsverordnung (siehe Muster 5 der Anlage 6 in der Fassung vom 26. September 2012) ausgestellt werden. [Grafik]   [Grafik]   Muster 6: Muster der Etikette für Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen [Grafik]  

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0080-IV/8/2014
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 (geltend: 50)
Gültig
27.09.2012 bis 04.02.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF