Findok · Richtlinien
AH-2724
Anlage 4
geltende FassungRichtlinie2023-0.268.200gilt ab 19.04.2023
Inhaltsverzeichnis der AH-2724
Wortlaut laut Findok
Anlage 4
Anhang V der Verordnung (EU) 2017/1509 - Kohle, Eisen und Eisenerz
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Anhang V der VO (EU) 2017/1509
Kohle, Eisen und Eisenerz nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e
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Code
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Beschreibung
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ex 2601
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Eisenerz
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2701
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Steinkohle, Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
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2702
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Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)
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2703
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Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
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2704
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Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
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7201
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Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen
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7202
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Ferrolegierungen
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7203
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Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
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7204 10 00
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Abfälle und Schrott, aus Gusseisen
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ex 7204 30 00
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Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl
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ex 7204 41
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andere Abfälle und anderer Schrott: Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert
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ex 7204 49
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andere Abfälle und anderer Schrott: andere
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ex 7204 50 00
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andere Abfälle und anderer Schrott: Abfallblöcke
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ex 7205 10 00
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Körner
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ex 7205 29 00
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Pulver, aus anderen Materialien als legiertem Stahl
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ex 7206 10 00
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Rohblöcke (Ingots)
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ex 7206 90 00
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andere
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ex 7207
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Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
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ex 7208
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Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen
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ex 7209
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Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen
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ex 7210
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Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen
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ex 7211
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Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen
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ex 7212
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Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen
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ex 7214
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Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
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ex 7215
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Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
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ex 7216
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Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
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ex 7217
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Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.268.200
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0141-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34466
- Enthalten in Fassung
- 20 (geltend: 20)
- Gültig
- 19.04.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF