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Findok · Richtlinien

AH-2724

Anlage 4

geltende FassungRichtlinie2023-0.268.200gilt ab 19.04.2023

Inhaltsverzeichnis der AH-2724

Wortlaut laut Findok

Anlage 4 Anhang V der Verordnung (EU) 2017/1509 - Kohle, Eisen und Eisenerz | Anhang V der VO (EU) 2017/1509 Kohle, Eisen und Eisenerz nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e | Code | Beschreibung | ex 2601 | Eisenerz | 2701 | Steinkohle, Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe | 2702 | Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) | 2703 | Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert | 2704 | Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle | 7201 | Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen | 7202 | Ferrolegierungen | 7203 | Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen | 7204 10 00 | Abfälle und Schrott, aus Gusseisen | ex 7204 30 00 | Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen oder Stahl | ex 7204 41 | andere Abfälle und anderer Schrott: Drehspäne, Frässpäne, Hobelspäne, Schleifspäne, Sägespäne, Feilspäne und Stanz- oder Schneidabfälle, auch paketiert | ex 7204 49 | andere Abfälle und anderer Schrott: andere | ex 7204 50 00 | andere Abfälle und anderer Schrott: Abfallblöcke | ex 7205 10 00 | Körner | ex 7205 29 00 | Pulver, aus anderen Materialien als legiertem Stahl | ex 7206 10 00 | Rohblöcke (Ingots) | ex 7206 90 00 | andere | ex 7207 | Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | ex 7208 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen | ex 7209 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen | ex 7210 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen | ex 7211 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen | ex 7212 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen | ex 7214 | Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden | ex 7215 | Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | ex 7216 | Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl | ex 7217 | Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.268.200
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0141-IV/8/2008
Stammnummer
34466
Enthalten in Fassung
20 (geltend: 20)
Gültig
19.04.2023 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF