Findok · Richtlinien
AH-2724
Einleitung
überholte Fassung (bis 08.11.2021)Richtlinie2020-0.111.635gilt ab 02.07.2019
Inhaltsverzeichnis der AH-2724
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.07.2019 bis 08.11.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2724 (Arbeitsrichtlinie Nordkorea-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.111.635
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0141-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34466
- Enthalten in Fassung
- 17, 18 (geltend: 20)
- Gültig
- 02.07.2019 bis 08.11.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF