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Findok · Richtlinien

AH-2676

5. Durchfuhr bei zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen

überholte Fassung (bis 31.05.2016)RichtlinieBMF-010302/0044-IV/8/2013gilt ab 21.05.2013

Inhaltsverzeichnis der AH-2676

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 21.05.2013 bis 31.05.2016.

Wortlaut laut Findok

5A5. Durchfuhr bei zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen Nach der Formulierung des Art. 42 Abs. 1 VO 194401/20082013 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach den Vorgaben des Abschnitts 2A. 5B. Durchfuhr bei Gütern und Technologien für Holzgewinnung, Holzverarbeitung sowie Bergbau Maßnahme bis 30. April 2013 ausgesetzt 5C. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen Maßnahme bis 30. April 2013 ausgesetzt Abschnitt 5D. derzeit frei 6. Waffenembargo Gegenüber Birma/Myanmar gilt ein Waffenembargo auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. Nähere Ausführungen zur Durchführung sind der AH-3210 zu entnehmen. 7. Strafbestimmungen 7.1. Geltungsumfang der Verordnung Diese Verordnung gilt a)im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, b)an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, c)für die sich im Gebiet oder außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft aufhaltenden Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, d)für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, e)für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Gemeinschaft getätigt werden. 7.2. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0044-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0139-IV/8/2008
Stammnummer
34265
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 10)
Gültig
21.05.2013 bis 31.05.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF