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Findok · Richtlinien

AH-1110

3. Durchfuhr

überholte Fassung (bis 02.04.2009)RichtlinieBMF-010302/0001-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008

Inhaltsverzeichnis der AH-1110

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 02.04.2009.

Wortlaut laut Findok

3. Durchfuhr 3.0. Allgemeine Vorschriften Die Vorschriften für Ausfuhrgenehmigungen im Abschnitt 1.2. gelten sinngemäß. 3.1. Einfuhrmaßnahmen (1)Der Begriff "Durchfuhr" hat bei den unterschiedlichen Maßnahmen zur Einschränkung des Güterverkehrs unterschiedliche Bedeutung, die in den jeweiligen Spezial-Arbeitsrichtlinien dargestellt ist. (2)Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung der außenhandelsrechtlichen Maßnahmen, die von den Zollorganen bei der "Durchfuhr" zu vollziehen sind. Daher sind zB Finanzembargos in der Aufstellung nicht enthalten. | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Birma/Myanmar | Güterembargo | AH-2676 | Korea, Nord- | Güterembargo | AH-2724 | Drittländer | Chemiewaffen | AH-3310 | Drittländer | Militärgüter | AH-3200   3.2. Durchfuhrgenehmigung (1)In Österreich ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Einfuhrgenehmigungen und Überwachungsdokumenten das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Schwerpunkte/Aussenwirtschaft/default.htm Einreichung beim: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abt. C2/2 und C2/3 1011 Wien, Stubenring 1 Telefon (01) 71100-0*. (2)Die Vorschriften für Ausfuhrgenehmigungen im Abschnitt 1.2. gelten sinngemäß. 3.3. Feststellungen zur Anwendung außenhandelsrechtlicher Maßnahmen Der Abschnitt 1.3. gilt auch für die Durchfuhr. 3.4. Codierung der Durchfuhrdokumente Siehe die Übersicht im Abschnitt 7.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0001-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0136-IV/8/2008
Stammnummer
34230
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 20)
Gültig
29.04.2008 bis 02.04.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF