Findok · Richtlinien
MO-8300
7.24. MO24 Eieralbumin
überholte Fassung (bis 29.10.2009)RichtlinieBMF-010307/0205-IV/7/2009gilt ab 01.07.2008
Inhaltsverzeichnis der MO-8300
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2008 bis 29.10.2009.
Wortlaut laut Findok
7.24. MO24 Eieralbumin
7.24.1. VO 593539/2004 - Kontingente im Eiersektor und Eieralbumin
Verordnung (EG) Nr. 539/2007 der Kommission vom 15. Mai 2007 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten im Sektor Eier und Eieralbumin
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_128/l_12820070516de00190025.pdf
(1) Bei der Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr von bestimmten Erzeugnissen aus Eier und Eieralbumin zum zollrechtlich freien Verkehr ist eine Einfuhrlizenz mit folgenden Angaben vorzulegen:
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Feld 20:
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Verordnung (EG) Nr. 539/2007
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Feld 24:
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Ermäßigung des Zollsatzes nach dem GZT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2007
Hinweis: Die FelderBei Einfuhren im Rahmen dieser Verordnung st in den Feldern 17 und 18 der Einfuhrlizenz enthalten die Warenmenge - ausgedrücktMenge in Schaleneiäquivalent - für die die Lizenz gültig ist. Inangegeben und somit auch in den Feldern 29 und 30 der Lizenz ist somit auch die Warenmenge, ausgedrückt in Schaleneiäquivalent, abzuschreiben. Die Umrechnung in das Schaleneiäquivalent erfolgt nach den in Anhang 69 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) der Kommission festgelegten pauschalen Ausbeutesätzen.
[Grafik]
Hinweis: Die Felder 17 und 18 der Einfuhrlizenz enthalten die Warenmenge - ausgedrückt in Schaleneiäquivalent - für die die Lizenz gültig ist. In den Feldern 29 und 30 der Lizenz ist somit auch die Warenmenge, ausgedrückt in Schaleneiäquivalent, abzuschreiben. Die Umrechnung in das Schaleneiäquivalent erfolgt nach den in Anhang 69 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission festgelegten pauschalen Ausbeutesätzen.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010307/0205-IV/7/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010307/0310-IV/7/2007
- Stammnummer
- 31694
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 (geltend: 33)
- Gültig
- 01.07.2008 bis 29.10.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF