Findok · Richtlinien
MO-8300
7.19.4. CCBST - Statistisches Dokument für Südländischen Roten Thun
geltende FassungRichtlinieBMF-010307/0008-III/11/2019gilt ab 01.01.2017
Inhaltsverzeichnis der MO-8300
Wortlaut laut Findok
7.19.4. CCBST - Statistisches Dokument für Südländischen Roten Thun
siehe VP 01809/298V2008
(1) Gemäß einer Kooperation der EK mit der "Commission for the conversation of southern bluefin tuna" (CCSBT) ist bei der Ein- und Wiederausfuhr von Südländischem Roten Thun der KN-Codes 0302 36 (frisch oder gekühlt) und 0303 46 (gefroren) ein Statistisches Dokument vorzulegen.
Die Maßnahme ist im TARIC zur Zeit noch nicht gekennzeichnet. Eine Nichtvorlage des Dokuments hat die Nichtannahme der AnmeldungZollanmeldung zur Folge.
(2) Die Abfertigung der betreffenden Fische ist dem Zollamt Klagenfurt Villach (Post.ZA4-mwm@bmf.gv.at) mit gleichzeitiger Übersendung des Statistischen Dokuments zu melden.
Statistisches Dokument
[Grafik]
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010307/0008-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010307/0310-IV/7/2007
- Stammnummer
- 31694
- Enthalten in Fassung
- 28, 29, 30, 31, 32, 33 (geltend: 33)
- Gültig
- 01.01.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF