Findok · Richtlinien
MO-8300
3.3. Pauschale Einfuhrwertregelung
geltende FassungRichtlinieBMF-010307/0008-III/11/2019gilt ab 18.08.2010
Inhaltsverzeichnis der MO-8300
Wortlaut laut Findok
3.3. Pauschale Einfuhrwertregelung
Bei bestimmten Erzeugnissen wird, wenn die Anwendung der Zollsätze des TARICS vom Einfuhrpreis der eingeführten Partie abhängt, die Richtigkeit dieses Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission je Ursprung und je Erzeugnis auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Notierungen der betreffenden Erzeugnisse auf den repräsentativen Einfuhrmärkten der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls auf anderen Märkten berechnet wird.
Zurzeit bestehen Einfuhrpreisregelungen bei MO04 (Obst und Gemüse) Abschnitt 7.4.2..
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010307/0008-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010307/0310-IV/7/2007
- Stammnummer
- 31694
- Enthalten in Fassung
- 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 (geltend: 33)
- Gültig
- 18.08.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF