RIS AI

Findok · Richtlinien

MO-8300

3.3. Pauschale Einfuhrwertregelung

geltende FassungRichtlinieBMF-010307/0008-III/11/2019gilt ab 18.08.2010

Inhaltsverzeichnis der MO-8300

Wortlaut laut Findok

3.3. Pauschale Einfuhrwertregelung Bei bestimmten Erzeugnissen wird, wenn die Anwendung der Zollsätze des TARICS vom Einfuhrpreis der eingeführten Partie abhängt, die Richtigkeit dieses Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission je Ursprung und je Erzeugnis auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Notierungen der betreffenden Erzeugnisse auf den repräsentativen Einfuhrmärkten der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls auf anderen Märkten berechnet wird. Zurzeit bestehen Einfuhrpreisregelungen bei MO04 (Obst und Gemüse) Abschnitt 7.4.2..

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010307/0008-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010307/0310-IV/7/2007
Stammnummer
31694
Enthalten in Fassung
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 (geltend: 33)
Gültig
18.08.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF