Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/2147-W/06
Vorliegen von Hochwasserschäden - Beweiswürdigung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/2147-W/06vom 22.11.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl
Stoll, BAO-Kommentar 1715).
Ein derartiger Nachweis ist insgesamt nicht erbracht
worden. Eine Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als
außergewöhnliche Belastung ist daher mangels deren
Hochwasserbedingtheit nicht möglich.
Die Berufung erweist sich damit als unbegründet und
war daher gemäß
§ 289 Abs 2 BAO abzuweisen.
Wien, am 22.
November 2007
Normen und Schlagworte
- § 34 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 138 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 167 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
- Geschäftszahl
- RV/2147-W/06
- Stammnummer
- 31475
- Gültig
- 22.11.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF