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Findok · Richtlinien

VB-0310

2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr

überholte Fassung (bis 14.01.2011)RichtlinieBMF-010311/0006-IV/8/2010gilt ab 01.07.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0310

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 14.01.2011.

Wortlaut laut Findok

2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Einfuhrstelle zur Durchführung der Einfuhrkontrolle zu gestellen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0006-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0102-IV/8/2007
Stammnummer
30789
Enthalten in Fassung
3, 4, 5 (geltend: 18)
Gültig
01.07.2009 bis 14.01.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF