RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0310

2.2.2. Mängel

überholte Fassung (bis 14.01.2011)RichtlinieBMF-010311/0006-IV/8/2010gilt ab 01.07.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0310

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 14.01.2011.

Wortlaut laut Findok

2.2.2. Mängel (1) Wird im Zuge der Einfuhrkontrolle ein Mangel festgestellt, so stellt das Kontrollorgan gemäß § 19 VNG einen "Beanstandungsprotokoll" (Anlage 35; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7241") aus, aus dem auch hervorgeht, dass die Ware nicht den gemeinsamen Normen entspricht und daher nicht einfuhrfähig ist. (2) Wird der Mangel seitens des Anmelders behoben, so wird vom Kontrollorgan - nach neuerlicher Kontrolle - eine Konformitätsbescheinigung bzw. eine Kontrollbescheinigung ausgestellt. (3) Wird der Mangel am Kontrollort nicht behoben, sondern die Sendung im Versandverfahren an einen anderen Kontrollbereich verbracht, ist das Original des "Beanstandungsprotokolls" dem Versandschein bzw. den sonstigen Begleitpapieren anzuschließen. Um ein missbräuchliches Entfernen zu verhindern, ist die Ausstellung des "Beanstandungsprotokolls" im Versandschein zu vermerken. (4) Ist ein "Beanstandungsprotokoll" in einem Versandschein angeführt oder den sonstigen Begleitpapieren angeschlossen und wird die Sendung neuerlich zur Abfertigung gestellt, ist diese Unterlage in der Anmeldung anzuführen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7241") und dem Kontrollorgan zu übergeben. (5) Sollte eine solche Sendung hingegen wieder ausgeführt oder vernichtet werden, ist das "Beanstandungsprotokoll" zu entnehmen und nach Ansetzen eines entsprechenden Vermerks unter der Rubrik "Hinweis" dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, Gruppe Vermarktungs- und Qualitätsnormen, Spargelfeldstraße 191, 12261220 Wien, per Telefax (05 0555 / 41318) zu übermitteln.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0006-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0102-IV/8/2007
Stammnummer
30789
Enthalten in Fassung
3, 4, 5 (geltend: 18)
Gültig
01.07.2009 bis 14.01.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF