Findok · Richtlinien
VB-0310
2.2.2. Mängel
überholte Fassung (bis 14.01.2011)RichtlinieBMF-010311/0006-IV/8/2010gilt ab 01.07.2009
Inhaltsverzeichnis der VB-0310
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 14.01.2011.
Wortlaut laut Findok
2.2.2. Mängel
(1) Wird im Zuge der Einfuhrkontrolle ein Mangel festgestellt, so stellt das Kontrollorgan gemäß § 19 VNG einen "Beanstandungsprotokoll" (Anlage 35; Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7241") aus, aus dem auch hervorgeht, dass die Ware nicht den gemeinsamen Normen entspricht und daher nicht einfuhrfähig ist.
(2) Wird der Mangel seitens des Anmelders behoben, so wird vom Kontrollorgan - nach neuerlicher Kontrolle - eine Konformitätsbescheinigung bzw. eine Kontrollbescheinigung ausgestellt.
(3) Wird der Mangel am Kontrollort nicht behoben, sondern die Sendung im Versandverfahren an einen anderen Kontrollbereich verbracht, ist das Original des "Beanstandungsprotokolls" dem Versandschein bzw. den sonstigen Begleitpapieren anzuschließen. Um ein missbräuchliches Entfernen zu verhindern, ist die Ausstellung des "Beanstandungsprotokolls" im Versandschein zu vermerken.
(4) Ist ein "Beanstandungsprotokoll" in einem Versandschein angeführt oder den sonstigen Begleitpapieren angeschlossen und wird die Sendung neuerlich zur Abfertigung gestellt, ist diese Unterlage in der Anmeldung anzuführen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7241") und dem Kontrollorgan zu übergeben.
(5) Sollte eine solche Sendung hingegen wieder ausgeführt oder vernichtet werden, ist das "Beanstandungsprotokoll" zu entnehmen und nach Ansetzen eines entsprechenden Vermerks unter der Rubrik "Hinweis" dem Bundesamt für Ernährungssicherheit, Gruppe Vermarktungs- und Qualitätsnormen, Spargelfeldstraße 191, 12261220 Wien, per Telefax (05 0555 / 41318) zu übermitteln.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0006-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0102-IV/8/2007
- Stammnummer
- 30789
- Enthalten in Fassung
- 3, 4, 5 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.07.2009 bis 14.01.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF