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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSI RV/0385-I/07

Alleinverdienerabsetzbetrag; Zuverdienstgrenze

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0385-I/07vom 11.09.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist strittig, ob dem Berufungswerber (Bw.) für das Jahr 2006 der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht. Vom Finanzamt wurde diese Frage mit dem Hinweis verneint, dass die Ehegattin des Bw. im Jahr 2006 die Zuverdienstgrenze von € 2.200.- überschreitende Einkünfte bezogen habe. Der Bw. vertritt hingegen die Auffassung, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag zustehe, da seine Ehegattin vom 16.6.2006 bis Ende 2006 im Krankenstand gewesen sei. Weiters sei das Arbeitsverhältnis der Ehegattin mit der Fa. Z. Optik zum 30.9.2006 aufgelöst worden. Über die Berufung wurde erwogen: Im berufungsgegenständlichen Fall steht fest, dass der Bw. (und auch seine Ehegattin) im Jahr 2006 keine Familienbeihilfe bezogen hat und daher kein Kind im Sinne des § 106 EStG gegeben ist. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich der Einkünfte der Ehegattin die Zuverdienstgrenze von € 2.200.- pro Kalenderjahr gilt (§ 33 Abs. 4 Z. 1 EStG 1988). Die Ehegattin des Bw. hat im Jahr 2006 folgende Einkünfte (steuerpflichtige Bezüge) bezogen: | Firma | Betrag | Z. Optik | 1.829,90.- | Y-Kasse (Krankengeld) | 605,34.- | Summe | 2.435,24.- Die vorstehende Aufstellung zeigt, dass die Einkünfte der Ehegattin des Bw. die Zuverdienstgrenze von € 2.200.- überschritten haben, weshalb der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Innsbruck, am 11. September 2007

Normen und Schlagworte

AlleinverdienerabsetzbetragZuverdienstgrenze

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0385-I/07
Stammnummer
30470
Gültig
11.09.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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