Findok · Richtlinien
GK-0200
0. Einführung
überholte Fassung (bis 31.08.2022)RichtlinieBMF-010304/0019-IV/8/2007gilt ab 01.08.2007
Inhaltsverzeichnis der GK-0200
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2007 bis 31.08.2022.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere sind
die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97;
das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 - TTG 2007), BGBl. I Nr. 54/2007.
(2) Das Tiertransportgesetz 2007 regelt
die Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005;
den Transport von Tieren, soweit dieser gemäß Artikel 1 Abs. 2 lit. a und b der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen ist;
nähere Bestimmungen für den Transport von Tieren gemäß Artikel 30 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie für den Transport von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen, soweit dieser in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird;
zusätzliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen, die beim Transport von Tieren einzuhalten sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010304/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 30226
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.08.2007 bis 31.08.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF