RIS AI

Findok · Richtlinien

GK-0200

Einleitung

überholte Fassung (bis 24.02.2025)Richtlinie2022-0.872.911gilt ab 01.09.2022

Inhaltsverzeichnis der GK-0200

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2022 bis 24.02.2025.

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und von den Zollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie des Tiertransportgesetzes 2007 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. August 2007

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.872.911
GZ der Erstfassung
BMF-010304/0019-IV/8/2007
Stammnummer
30226
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 4)
Gültig
01.09.2022 bis 24.02.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF