Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RD/0024-W/07
Zurücknahme Devolutionsantrag
geltende FassungSonstiger BescheidRD/0024-W/07vom 09.05.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bescheid
Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der bw, w, vertreten durch e, bezüglich des Antrages auf Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden:
Der Devolutionsantrag betreffend Veranlagung zur Einkommensteuer 2005 wird als unzulässig zurückgewiesen.
Begründung
Die Antragstellerin hat den Devolutionsantrag zurückgenommen.
Demzufolge findet ein Übergang der Zuständigkeit nicht statt.
Der Devolutionsantrag war daher zurückzuweisen.
Wien, am 9. Mai 2007
Normen und Schlagworte
- § 311 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Sonstiger Bescheid
- Geschäftszahl
- RD/0024-W/07
- Stammnummer
- 28324
- Gültig
- 09.05.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF