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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RD/0024-W/07

Zurücknahme Devolutionsantrag

geltende FassungSonstiger BescheidRD/0024-W/07vom 09.05.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag der bw, w, vertreten durch e, bezüglich des Antrages auf Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Devolutionsantrag betreffend Veranlagung zur Einkommensteuer 2005 wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Antragstellerin hat den Devolutionsantrag zurückgenommen. Demzufolge findet ein Übergang der Zuständigkeit nicht statt. Der Devolutionsantrag war daher zurückzuweisen. Wien, am 9. Mai 2007

Normen und Schlagworte

ZurücknahmeDevolutionsantrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RD/0024-W/07
Stammnummer
28324
Gültig
09.05.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF