Findok · Richtlinien
AD-7001
Einleitung
überholte Fassung (bis 27.04.2022)Richtlinie2020-0.830.672gilt ab 16.12.2020
Inhaltsverzeichnis der AD-7001
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 16.12.2020 bis 27.04.2022.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AD-7001 (Antidumping- und Antisubventionsverfahren) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 01. Jänner 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.830.672
- GZ der Erstfassung
- BMF-010301/0024-IV/7/2007
- Stammnummer
- 27616
- Enthalten in Fassung
- 12 (geltend: 15)
- Gültig
- 16.12.2020 bis 27.04.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF