Findok · Richtlinien
VB-0320
Muster 7 - Bestätigung des Einführers für haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse
überholte Fassung (bis 17.05.2026)Richtlinie2024-0.497.156gilt ab 14.08.2024
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.08.2024 bis 17.05.2026.
Wortlaut laut Findok
Muster 7 - Bestätigung des Einführers für haltbare zusammengesetzte Erzeugnisse
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Hinweis: Bis zum 15. Juli 2023 ist der Eingang in die Union von Sendungen haltbarer zusammengesetzter Erzeugnisse weiterhin zulässig, wenn sie von einer privaten Bestätigung begleitet sind, die dem Muster in VB-0320 Muster 7 in der am 19. Oktober 2022 geltenden Fassung entsprechen.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.497.156
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 41 (geltend: 45)
- Gültig
- 14.08.2024 bis 17.05.2026
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF