Findok · Richtlinien
VB-0320
Muster 4 - Tiergesundheitsbescheinigung
überholte Fassung (bis 31.10.2019)RichtlinieBMF-010311/0022-IV/8/2017gilt ab 01.09.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2016 bis 31.10.2019.
Wortlaut laut Findok
Muster 4 - Tiergesundheitsbescheinigung
Hinweis: Tiergesundheitsbescheinigungen, die ab dem 1. September 2016 ausgestellt werden, haben dem nachstehenden Muster zu entsprechen. Bis einschließlich 15. September 2016 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis zum 31. August 2016 ausgestellt worden sind und dem am 31. August 2016 geltenden Muster der Tiergesundheitsbescheinigung entsprechen. Mit diesen "alten" Bescheinigungen ist eine Verbringung in andere Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2016 zulässig.
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Erläuterungen zum Ausfüllen der Tiergesundheitsbescheinigungen
a)Wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass bestimmte Teile gegebenenfalls zu streichen sind, kann der amtliche Tierarzt nichtzutreffende Passagen durchstreichen, mit seinen Initialen versehen und stempeln, oder die entsprechenden Passagen werden vollständig aus der Bescheinigung entfernt.
b)Das Bescheinigungsoriginal besteht aus einem einzelnen Blatt oder, falls mehr Text erforderlich ist, aus mehreren Blättern, die alle ein zusammenhängendes, untrennbares Ganzes bilden müssen.
c)Die Bescheinigung wird in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaats und in Englisch ausgestellt. Sie ist in Druckschrift in mindestens einer Amtssprache des Eingangsmitgliedstaates oder in Englisch auszufüllen.
d)Werden der Bescheinigung weitere Blätter oder Unterlagen beigefügt, so gelten auch diese als Teil des Bescheinigungsoriginals, falls jede einzelne Seite mit Unterschrift und Stempel des amtlichen Tierarztes versehen ist.
e)Umfasst die Bescheinigung, einschließlich zusätzlicher Blätter gemäß Buchstabe d, mehrere Seiten, so wird jede Seite am Seitenende im Format "Seite … (Seitenzahl) von … (Gesamtseitenzahl)" nummeriert und weist am Seitenbeginn die von der zuständigen Behörde zugeteilte Bezugsnummer der Bescheinigung auf.
f)Das Bescheinigungsoriginal wird von einem amtlichen Tierarzt des Versandgebiets oder -drittlands oder von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt, wobei in letzterem Fall anschließend eine Bestätigung durch die zuständige Behörde des Versandgebiets oder -drittlands erfolgt. Die zuständige Behörde des Versandgebiets oder -drittlands trägt dafür Sorge, dass Bescheinigungsvorschriften und -grundsätze angewandt werden, die denen der Richtlinie 96/93/EG gleichwertig sind.
Hinweis:
Das vorstehende Musterformular enthält alle in der Tiergesundheitsbescheinigung möglichen Varianten an Bestätigungstexten. Sofern das Formular in dieser Form verwendet wird, sind die jeweils nicht zutreffenden Textteile deutlich zu streichen. Darauf wird im Musterformular durch die Fußnote (1) hingewiesen. Es ist aber auch möglich, dass eine Tiergesundheitsbescheinigung in der Weise ausgestellt oder als Vordruck aufgelegt wird, dass darin nur die jeweils zutreffenden oder in Betracht kommenden Textteile übernommen werden.
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0022-IV/8/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 26, 27 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.09.2016 bis 31.10.2019
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF