Findok · Richtlinien
VB-0320
0.3. Informationsaustausch über die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen
überholte Fassung (bis 06.02.2012)RichtlinieBMF-010311/0019-IV/8/2012gilt ab 01.08.2011
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2011 bis 06.02.2012.
Wortlaut laut Findok
0.3. Informationsaustausch über die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen
(1) Um zu gewährleisten, dass alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs bei der Einfuhr in die GemeinschaftEuropäische Union den vorgeschriebenen Veterinärkontrollen unterzogen werden, ist gemäß Artikel 6 und 77 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 der Kommission eine enge Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen den Zollstellen, Grenztierärzten und den Betreibern im Straßen-, Schienen- , See- oder Lufttransport vorgesehen. Dieser Informationsaustausch betrifft:
die den Zollbehörden zugänglichen Informationen;
die Manifeste von Schiffen, Booten, Zügen oder Flugzeugen;
andere Informationsquellen, die den Betreibern im Straßen-, Schienen-, See- oder Lufttransport zur Verfügung stehen.
(2) Die Leiter der Zollstellen mit zugeordneter veterinärbehördlicher Grenzübertrittstelle haben die Vorgangsweise des Informationsaustausches und der Informationsübermittlung hinsichtlich von grenztierärztlich kontrollpflichtigen Sendungen - unter Beachtung des Datenschutzes - im Einvernehmen mit den Betreibern im Straßen-, Schienen-, See-, oder Lufttransport und den Grenztierärzten bzw. Grenztierärztinnen festzulegen, um für alle Beteiligten die Verfügbarkeit der erforderlichen und aktuellen Informationen sicherzustellen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0019-IV/8/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 14, 15 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.08.2011 bis 06.02.2012
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF