Findok · Richtlinien
VB-0810
3.3. Ausfuhrbeschränkungen
überholte Fassung (bis 12.06.2008)RichtlinieBMF-010311/0086-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0810
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 12.06.2008.
Wortlaut laut Findok
3.3. Ausfuhrbeschränkungen
(1) Sofern nicht ein Ausfuhrverbot (Abschnitt 3.2.) besteht, bedürfen Ausfuhren geregelter Stoffe (Anlage 1) aus der Gemeinschaft gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 einer von der Europäischen Kommission ausgestellten Ausfuhrlizenz (Muster siehe Anlage 3).
(2) Die Ausfuhrlizenz (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "E013") der Europäischen Kommission bildet bei der Ausfuhrabfertigung eine erforderliche Unterlage zur Zollanmeldung gemäß Artikel 62 Abs. 2 ZK.
(3) Zur Zollabfertigung sind das Original und die Durchschriften Nrn. 2 und 3 der Ausfuhrlizenz vorzulegen. Auf allen drei Ausfertigungen ist im Feld 15 vordrucksgemäß die Zollabfertigung zu bestätigen. Teilabschreibungen von einer Lizenz sind nicht zulässig. Das Original ist - auch wenn die Lizenz noch nicht erschöpft ist - einzuziehen und der Anmeldung anzuschließen. Die Durchschrift Nr. 2 ist an die Partei zu retournieren. Die Durchschrift Nr. 3 ist einzuziehen und an die Europäische Kommission, Generaldirektion ENV/D/3, 200, Rue de la Loi, B-1049 Brüssel, Belgien, zu übermitteln.
(4) Sofern nicht ein Ausfuhrverbot (Abschnitt 3.2.) besteht, bestehen für Produkte und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten (Anlage 2), keine Ausfuhrbeschränkungen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7659"). Das ist derzeit nur für Erzeugnisse der Fall, die
Methylbromid oder
teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
enthalten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0086-IV/8/2007
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0052-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27231
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 12)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 12.06.2008
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF