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Findok · Richtlinien

VB-0810

3.3. Ausfuhrbeschränkungen

überholte Fassung (bis 12.06.2008)RichtlinieBMF-010311/0086-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0810

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 12.06.2008.

Wortlaut laut Findok

3.3. Ausfuhrbeschränkungen (1) Sofern nicht ein Ausfuhrverbot (Abschnitt 3.2.) besteht, bedürfen Ausfuhren geregelter Stoffe (Anlage 1) aus der Gemeinschaft gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 einer von der Europäischen Kommission ausgestellten Ausfuhrlizenz (Muster siehe Anlage 3). (2) Die Ausfuhrlizenz (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "E013") der Europäischen Kommission bildet bei der Ausfuhrabfertigung eine erforderliche Unterlage zur Zollanmeldung gemäß Artikel 62 Abs. 2 ZK. (3) Zur Zollabfertigung sind das Original und die Durchschriften Nrn. 2 und 3 der Ausfuhrlizenz vorzulegen. Auf allen drei Ausfertigungen ist im Feld 15 vordrucksgemäß die Zollabfertigung zu bestätigen. Teilabschreibungen von einer Lizenz sind nicht zulässig. Das Original ist - auch wenn die Lizenz noch nicht erschöpft ist - einzuziehen und der Anmeldung anzuschließen. Die Durchschrift Nr. 2 ist an die Partei zu retournieren. Die Durchschrift Nr. 3 ist einzuziehen und an die Europäische Kommission, Generaldirektion ENV/D/3, 200, Rue de la Loi, B-1049 Brüssel, Belgien, zu übermitteln. (4) Sofern nicht ein Ausfuhrverbot (Abschnitt 3.2.) besteht, bestehen für Produkte und Einrichtungen, die geregelte Stoffe enthalten (Anlage 2), keine Ausfuhrbeschränkungen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7659"). Das ist derzeit nur für Erzeugnisse der Fall, die Methylbromid oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0086-IV/8/2007
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0052-IV/8/2007
Stammnummer
27231
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 12)
Gültig
01.03.2007 bis 12.06.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF