Findok · Richtlinien
ZK-0612
Datengruppe Ausgangszollstelle (ExitCO, 1x, A)
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 17.07.2006
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
Datengruppe Ausgangszollstelle (ExitCO, 1x, A)
|
Beschreibung:
|
Diese Datengruppe ist nicht zu verwenden bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr.
|
Datenfeld
|
Nachricht-Feld
|
Format
|
Codeliste
|
SAD-Feld
|
Art
|
Zollstellennummer
|
Ref
|
an8
|
EC_10000
|
29
|
P
|
Beschreibung:
|
Anzugeben ist der Code der Zollstelle, über die die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen sollen.
Bei Beförderung von Waren in festinstallierten Transporteinrichtungen ist der Code der der Grenzübertrittsstelle nächstgelegenen Zollstelle anzugeben.
|
Beispiel:
|
AT210000 - Zollamt Flughafen Wien
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 17.07.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF