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Findok · Richtlinien

ZK-0612

5.2. Übermittlung der Zollanmeldungen im Notfallverfahren

überholte Fassung (bis 29.11.2013)RichtlinieBMF-010313/0626-IV/6/2013gilt ab 27.11.2013

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.11.2013 bis 29.11.2013.

Wortlaut laut Findok

5.2. Übermittlung der Zollanmeldungen im Notfallverfahren 5.25.2.0. Art der Übermittlung Gemäß § 6 Absatz 2 Zoll-Inf-V 2010 besteht die Möglichkeit, die Zollanmeldungen im Notfallverfahren wie folgt zu übermitteln: (a) Übermittlung mittels Telefax; zwecks Beschleunigung des Verfahrens kann die Zollanmeldung vorab mittels E-Mail übermittelt werden; (b) Übermittlung mittels E-Mail; (c) direkte Vorlage bei der Zollstelle. 5.2.1. Telefax-Übermittlung Die Übermittlung der Zollanmeldung hat grundsätzlich mittels Fax unter Verwendung eines dafür vorgegebenen Fax-Deckblattes (siehe Muster laut Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung) zu erfolgen. Hinweis: Bei Übermittlung der Anmeldung mittels Fax kann es aufgrund der technischen Gegebenheiten zu längeren Übertragungszeiten kommen. Für jede Zollanmeldung im Notfallverfahren ist ein entsprechendes Faxdeckblatt zu erstellen und gemeinsam mit der Zollanmeldung an das für den Warenort zuständige Kundenteam (innerhalb dessen Öffnungszeiten) bzw. an Triple C Austria (außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Kundenteams - Fax-Nr.: +43 (0) 2622/82465 und 82478) zu übermitteln. Als Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung gilt der auf der Telefaxbestätigung vermerkte Zeit- und Datumsandruck. Angaben am Deckblatt bei Anmeldung mit Einheitspapier: Daten des Wirtschaftsbeteiligten Name des Sachbearbeiters, Telefon- und Fax-Nr. Warenort (TIN und genaue Anschrift, zuständiges Zollamt-Kundenteam - siehe Abschnitt 1.4.) FRN (siehe Abschnitt 5.3.) Verfahren, für das die Anmeldung abgegeben wird (Einfuhr, Ausfuhr, Transit,...) bei Zollanmeldungen gemäß Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK die Bewilligungsnummer "Vereinfachtes Anmeldeverfahren" (e-zoll Ordnungsbegriff) im Falle eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEOC bzw. AEOF) die Nummer des AEO-Zertifikats bei Vorab-Mailübermittlung das Datum und die Uhrzeit des Mailversands zollamtliche Bestätigung von Unterlagen, falls erforderlich Freigabevermerk erforderlich, sofern eine Fax- bzw. Mailrückmeldung mit dem Freigabevermerk des Zollamtes auf der Zollanmeldung erforderlich ist (sofern auch eine Originalbestätigung erforderlich ist, siehe Abschnitt 5.2.2.) 5.2.25.2.1.1. EVorab-Mail-Übermittlung EsZur Beschleunigung des Verfahrens besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Anmeldung vorab mit E-Mail an das für den Warenort zuständige Kundenteam zu übermitteln. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts 5.2.2. sinngemäß Ergänzend zu dem Vorab-Mail sind sodann zusätzlich das Fax-Deckblatt sowie die erste Seite der Zollanmeldung mittels Fax an das zuständige Kundenteam zu übermitteln. 5.2.2. E-Mail-Übermittlung Je Zollanmeldung ist nur eine E-Mail zulässig!!! In der zugehörigen E-Mail ist als Betreff jedenfalls die Teamkennung des zuständigen Kundenteams (zB "ATA"), die FRN (zB "FRN F12AT10ATF00000259F14AT055491A000001") sowie ein Verweis auf Einfuhr ("IM"), Ausfuhr ("EX") bzw. Versand ("TR") anzugeben. Ist der Wirtschaftsbeteiligte, der die Zollanmeldung im Notfallverfahren übermittelt, auch AEOC bzw. AEOF, so ist zusätzlich im Betreff auch der Vermerk "AEO" aufzunehmen. Ist zur betreffenden Zollanmeldung auch eine zollamtliche Originalbestätigung von Unterlagen erforderlich, so ist zusätzlich im Mail-Betreff auch der Hinweis "BESTÄTIGUNG" aufzunehmen. Ist in der Ausfuhr eine zollamtliche Bestätigung der Überlassung für die Vorlage bei der Ausgangszollstelle erforderlich, so ist zusätzlich im Mail-Betreff auch der Hinweis "FREIGABE" aufzunehmen. Beispiel - Mailbetreff: AEO: F12AT10ATF00000259ATA F14AT055491A000001 IM AEO ohne AEO: F12AT10ATF00000259ATA F14AT055491A000001 IM mit zollamtlicher Bestätigung: F12AT10ATF00000259ATA F14AT055491A000001 IM AEO BESTÄTIGUNG mit erforderlicher Bestätigung der Überlassung: F12AT10ATF00000297ATA F14AT055491A000001 EX FREIGABE Ergänzend zu dem Vorab-Mail sind sodann zusätzlich das Fax-Deckblatt sowie die erste Seite der Zollanmeldung mittels Fax an das zuständige Kundenteam zu übermitteln. 5.2.3. Direkte Vorlage beim Kundenteam bzw. Kontrollorgan Die entsprechenden Zollanmeldungen (zweifach einschließlich aller erforderlichen Unterlagen) können jedoch auch direkt beim zuständigen Kundenteam bzw. dem für die direkte Abfertigung am zugelassenen Warenort abgestellten Kontrollorgan vorgelegt werden, wobei in diesen Fällen das Fax-Deckblatt entfällt. 5.2.4. Kontingent-/Plafondmeldung Bei Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, mit denen Begünstigungen im Rahmen von Zollkontingenten oder Zollplafonds beantragt werden, ist vom Anmelder zusätzlich die Anmeldung als Kontingent/Plafondmeldung an die Kontingentstelle beim Zollamt Wels - Zollstelle Suben zu faxen (Fax-Nr.: +43 (0) 1 51433 5965082). 5.3. Evidenzierung 5.3.1. FRN-Vergabe durch den Anmelder Zur Evidenzierung der Anmeldungen im Notfallverfahren sind diese mit einer "Fallback Reference Number" (FRN) zu versehen, welche das fürdurch den Warenort zuständige Kundenteam vergibt und die sich folgendermaßen zusammensetzt:Anmelder selbst zu verwalten ist. Die FRN-Vergabe durch den Anmelder erfolgt sowohl für Warenort- als auch Amtsplatzabfertigungen, sofern die Zollanmeldungen normalerweise über e-zoll abgegeben werden. Die durch den Anmelder zu vergebende FRN setzt sich folgendermaßen zusammen: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | F | 1 | 24 | A | T | 10 | 021 | A032 | TA43 | AT4 | 05 | 0A | 0 | 0 | 0 | 10 | 0 | 01 Pos. 1: F für "Fallback" Pos. 2+3: Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB '12'"14" für 20122014) Pos. 4+5: Länderkennzahl (immer '"AT'") Pos. 6+7-11: Kürzel für das jeweilige Zollamtletzten 6 Stellen der EORI-Nr. (zB '10'"012345" für das ZA WienEORI ATEOS1000012345) Pos. 8-1012: die jeweilige Teamkennungein Buchstabe in Großschreibung (zB 'ATA') bzw. bei Amtsplatzabfertigungen ohne Vorliegen einer FRN die Kennung "AMTA") Pos. 1113-18: 86-stellige laufende Nummer je Kundenteam und JahrKalenderjahr mit 1001 beginnend Hinweise: 1) Eine Unterscheidung hinsichtlich der Verfahren bei der Vergabe der FRN wird nicht vorgenommen. 2) FRNs sind auf das Jahr der Zuteilung (siehe Jahreskennung 2. und 3. Stelle der FRN) beschränkt. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Serviceorientiertheit hat eine Zuteilung der zu verwendenden FRN an die zum Informatikverfahren zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten3) Nachdem auch Anmelder mit regelmäßigem Abfertigungsaufkommen in entsprechender Anzahl vorab durch das fürausländischen EORI-Nummern im Notfallverfahren Zollanmeldungen abgeben können, können auf den zugelassenen Warenort zuständige Kundenteam zu erfolgen. Bei Bedarf sind weitere FRNs durch den Wirtschaftsbeteiligten anzufordernPositionen 6-11 neben Ziffern auch Großbuchstaben aufscheinen. Vom Zollamt sind über die zugeteilten FRNs Aufzeichnungen zu führen4) Zwecks Standortunterscheidung kann der Anmelder je Standort unterschiedliche Buchstaben bzw. Nummernkreise verwenden (zB "…A010001" für Standort A1, aus denen ersichtlich ist"…A020001" für Standort A2, welche FRNs welchem e-zoll Anwender zugewiesen wurden.. . . , "…X100001" für Standort X10) Die FRN ist auf den Anmeldungen rechts oben anzubringen. Der Wirtschaftsbeteiligte hat über die zugeteilten und verwendeten FRNs Aufzeichnungen zu führen, aus denen ersichtlich ist: FRN Annahmedatum der Zollanmeldung im Notfallverfahren CRN/MRN der nachträglich in e-zoll übermittelten Zollanmeldung 5.3.2. FRN-Vergabe am Amtsplatz Werden bei Abfertigungen am Amtsplatz Zollanmeldungen vorgelegt, die keine FRN enthalten, so ist die FRN durch die Abfertigungsstelle im Einzelfall zu vergeben, wobei in diesem Fall anstelle der Teamkennung in der FRN die Kennung "AMT" zu verwenden ist.sich wie folgt zusammensetzt: Pos. 1: F für "Fallback" Pos. 2+3: Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB '14' für 2014) Pos. 4+5: Länderkennzahl (immer 'AT') Pos. 6+7: Kürzel für das jeweilige Zollamt (zB '10' für das ZA Wien) Pos. 8-10: die Kennung "AMT" Pos. 11-18: 8-stellige laufende Nummer je Kundenteam und Jahr mit 100 beginnend Beispiel: F14AT10AMT00000100 Die FRN ist auf den Anmeldungen rechts oben anzubringen. 5.4. Notfallstempel Zusätzlich zur FRN ist in der Ausfuhranmeldung und in der Versandanmeldung ein "Notfallstempel" anzubringen; diesbezüglich wird auf die Arbeitsrichtlinien Ausfuhr, ZK-1610 Abschnitt 2.2.1.2., und NCTS, ZK-0917 Abschnitt 3.3., verwiesen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0626-IV/6/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 7)
Gültig
27.11.2013 bis 29.11.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF