Findok · Richtlinien
VB-0800
Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
überholte Fassung (bis 07.03.2012)RichtlinieBMF-010311/0009-IV/8/2012gilt ab 23.07.2011
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.07.2011 bis 07.03.2012.
Wortlaut laut Findok
Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0009-IV/8/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 10, 11, 12 (geltend: 34)
- Gültig
- 23.07.2011 bis 07.03.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF