Findok · Richtlinien
VB-0800
3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
überholte Fassung (bis 07.10.2010)RichtlinieBMF-010311/0089-IV/8/2009gilt ab 01.09.2008
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2008 bis 07.10.2010.
Wortlaut laut Findok
3.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.1..) eingeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle und Altöle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0089-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 34)
- Gültig
- 01.09.2008 bis 07.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF