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Findok · Richtlinien

VB-0800

4.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr

überholte Fassung (bis 07.10.2010)RichtlinieBMF-010311/0089-IV/8/2009gilt ab 01.09.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2008 bis 07.10.2010.

Wortlaut laut Findok

4.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr Bewilligungsvoraussetzungen: (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.2..) ausgeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0089-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 34)
Gültig
01.09.2008 bis 07.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF