Findok · Richtlinien
VB-0800
5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
überholte Fassung (bis 22.07.2011)RichtlinieBMF-010311/0113-IV/8/2010gilt ab 01.09.2008
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2008 bis 22.07.2011.
Wortlaut laut Findok
5. Durchfuhr durch die Gemeinschaft
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr dieeine Verbringung von Abfällen aus einem Drittland, die durch die Gemeinschaft in ein Drittland zu versteheneinen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0113-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 34)
- Gültig
- 01.09.2008 bis 22.07.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF