Findok · Richtlinien
VB-0402
Einleitung
überholte Fassung (bis 31.12.2009)RichtlinieBMF-010311/0027-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0402
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 31.12.2009.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel (VB-0402) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0027-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0042-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27138
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 31.12.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF