Findok · Richtlinien
VB-0403
Einleitung
überholte Fassung (bis 21.05.2026)RichtlinieBMF-010311/0043-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0403
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 21.05.2026.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften (VB-0403) enthält nähere Vorschriften über die anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition hiefür von den Zollämtern und Zollorganen zu setzenden Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf das Beschussgesetzes, die im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt werden.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0043-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27114
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 21.05.2026
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF