Findok · Richtlinien
VB-0400
1.3. Umgebaute Signalstifte
überholte Fassung (bis 15.07.2010)RichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0400
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 15.07.2010.
Wortlaut laut Findok
1.3. Umgebaute Signalstifte
Bei Signalstiften handelt es sich üblicherweise um Geräte, die zum Verschießen von Signalmitteln dienen und daher als pyrotechnische Signalmittel gelten.
In einem bekannt gewordenen Fall wurde auf den Signalstift der Type ERMA SG 67E ein bis zu 36 mm langer Lauf im Kaliber .22 l.r. aufgesetzt. Damit wurde der Signalstift so verändert, dass er zum Verfeuern wirksamer (in bestimmten Fällen auch letal wirkender) Munition (Kaliber .22 l.r.) geeignet ist. Da der derart umgebaute Signalstift, der im Regelfall in die Nummer 9303 90 des Zolltarifs einzureihen ist, einem Signalstift, mit dem Signal- und Leuchtmittel abgefeuert werden können, täuschend ähnlich sieht, weist er somit als Waffe eine Form auf, die geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0040-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27106
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 11)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 15.07.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF