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Findok · Richtlinien

VB-0400

1.3. Umgebaute Signalstifte

überholte Fassung (bis 15.07.2010)RichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0400

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 15.07.2010.

Wortlaut laut Findok

1.3. Umgebaute Signalstifte Bei Signalstiften handelt es sich üblicherweise um Geräte, die zum Verschießen von Signalmitteln dienen und daher als pyrotechnische Signalmittel gelten. In einem bekannt gewordenen Fall wurde auf den Signalstift der Type ERMA SG 67E ein bis zu 36 mm langer Lauf im Kaliber .22 l.r. aufgesetzt. Damit wurde der Signalstift so verändert, dass er zum Verfeuern wirksamer (in bestimmten Fällen auch letal wirkender) Munition (Kaliber .22 l.r.) geeignet ist. Da der derart umgebaute Signalstift, der im Regelfall in die Nummer 9303 90 des Zolltarifs einzureihen ist, einem Signalstift, mit dem Signal- und Leuchtmittel abgefeuert werden können, täuschend ähnlich sieht, weist er somit als Waffe eine Form auf, die geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0040-IV/8/2007
Stammnummer
27106
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 11)
Gültig
01.03.2007 bis 15.07.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF