Findok · Richtlinien
VB-0280
1. Gegenstand
überholte Fassung (bis 19.06.2008)RichtlinieBMF-010311/0057-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0280
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 19.06.2008.
Wortlaut laut Findok
1. Gegenstand
1.1. Einfuhrverbot
(1) Gemäß den in Abschnitt 0.1. angeführten Verordnungen ist das Inverkehrbringen und jede Verwendung (einschließlich als Lebens- oder Futtermittel) der unter Abschnitt 1.2. angeführten Erzeugnisse in Österreich verboten.
(2) Als Inverkehrbringen ist gemäß § 4 des Gentechnikgesetzes die Abgabe von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, an Dritte und das Einführen nach Österreich zu verstehen.
(3) Im Hinblick auf das Verbot des Inverkehrbringens (und damit auch der Einfuhr) von gentechnisch verändertem Mais können Sammelanmeldungsbewilligungen für solche Waren nicht erteilt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0057-IV/8/2007
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0026-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27077
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 10)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 19.06.2008
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF