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Findok · Richtlinien

VB-0280

1. Gegenstand

überholte Fassung (bis 19.06.2008)RichtlinieBMF-010311/0057-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0280

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 19.06.2008.

Wortlaut laut Findok

1. Gegenstand 1.1. Einfuhrverbot (1) Gemäß den in Abschnitt 0.1. angeführten Verordnungen ist das Inverkehrbringen und jede Verwendung (einschließlich als Lebens- oder Futtermittel) der unter Abschnitt 1.2. angeführten Erzeugnisse in Österreich verboten. (2) Als Inverkehrbringen ist gemäß § 4 des Gentechnikgesetzes die Abgabe von Erzeugnissen, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen oder solche enthalten, an Dritte und das Einführen nach Österreich zu verstehen. (3) Im Hinblick auf das Verbot des Inverkehrbringens (und damit auch der Einfuhr) von gentechnisch verändertem Mais können Sammelanmeldungsbewilligungen für solche Waren nicht erteilt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0057-IV/8/2007
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0026-IV/8/2007
Stammnummer
27077
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 10)
Gültig
01.03.2007 bis 19.06.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF