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Findok · Richtlinien

VB-0350

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2021-0.837.526gilt ab 01.01.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0350

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel (VB-0350) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.837.526
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0038-IV/8/2007
Stammnummer
27072
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 4)
Gültig
01.01.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF