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Findok · Richtlinien

VB-0260

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr

überholte Fassung (bis 12.09.2016)RichtlinieBMF-010311/0068-IV/8/2009gilt ab 08.09.2009

Inhaltsverzeichnis der VB-0260

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.09.2009 bis 12.09.2016.

Wortlaut laut Findok

0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr (1) Die Bestimmungen über die Vorlage eines Leichenpasses (Abschnitt 2) gelten für das Verbringen von Leichen nach Österreich und nicht nur für Einfuhren in das Zollgebiet der Gemeinschaft. (2) In dieser FindokArbeitsrichtlinie werden diejenigen Vorschriften behandelt, die von den Zollstellen im Zuge der Zollabfertigung von Leichen zu beachten sind. Diese Regelungen gelten im innergemeinschaftlichen Verkehr entsprechend.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0068-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0025-IV/8/2007
Stammnummer
27067
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 4)
Gültig
08.09.2009 bis 12.09.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF