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Findok · Richtlinien

VB-0220

Anlage 2

überholte Fassung (bis 18.05.2020)RichtlinieBMF-010311/0051-III/11/2019gilt ab 31.10.2017

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.10.2017 bis 18.05.2020.

Wortlaut laut Findok

Anlage 2 AnhangAnlage 1 der Psychotropenverordnung 1. Stoffe und Zubereitungen des Anhanges III des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Psychotrope Stoffe (§ 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz): Amobarbital Butalbital Cathin; (+)-Norpseudoephedrin Cyclobarbital Flunitrazepam * Glutethimid Pentobarbital die Salze der unter 1. angeführten Stoffe, falls das Bestehen solcher Salze möglich ist sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten psychotropen Stoffe, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren dieser Verordnung unterliegenden psychotropen Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,01 nicht übersteigt * Verschreibung nur auf Suchtgiftrezept (§ 10 Abs. 3) 2. Stoffe und Zubereitungen des Anhanges IV des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Psychotrope Stoffe (§ 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz): Allobarbital Alprazolam Amfepramon Aminorex Barbital, ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen, und je Packungseinheit nicht mehr als 20g Barbital, berechnet als Säure, enthalten. Benzfetamin Bromazepam Brotizolam Butobarbital Camazepam Chlordiazepoxid Clobazam Clonazepam Clorazepat Clotiazepam Cloxazolam Delorazepam Diazepam Estazolam Ethchlorvynol Ethinamat Ethylloflazepate Etilamfetamin Fencamfamin Fenproporex Fludiazepam Flurazepam Halazepam Haloxazolam Ketazolam Lefetamin Loprazolam Lorazepam Lormetazepam Mazindol Medazepam Mefenorex Meprobamat Mesocarb Methylphenobarbital Methyprylon Midazolam Nimetazepam Nitrazepam Nordazepam Oxazepam Oxazolam Pemolin Phenazepam Phendimetrazin Phenobarbital Phentermin Pinazepam Pipradol Prazepam Pyrovaleron Secbutabarbital Temazepam Tetrazepam Triazolam Vinylbital Zolpidem die Salze der unter 2. angeführten Stoffe, falls das Bestehen solcher Salze möglich ist sämtliche Zubereitungen der in diesem Anhang angeführten psychotropen Stoffe, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren dieser Verordnung unterliegenden psychotropen Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,01 nicht übersteigt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0051-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
14, 15 (geltend: 24)
Gültig
31.10.2017 bis 18.05.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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