Findok · Richtlinien
VB-0220
4.5. Zolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhr
überholte Fassung (bis 25.11.2012)RichtlinieBMF-010311/0139-IV/8/2011gilt ab 21.08.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0220
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 21.08.2010 bis 25.11.2012.
Wortlaut laut Findok
4.5. Bewilligungen zum AnschreibeverfahrenZolltarif und Codierungen in e-zoll in der Ausfuhr
(1) Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr vorzulegen. Die Überwachungszollstelle ist ferner unaufgefordert darüber zu unterrichten, wenn die Bewilligung zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr geändert wird oder nicht mehr bestehtin diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0220: Suchtmittel" (VuB-Code "0220") gekennzeichnet.
(2) Die Blätter 3 und 4Für die Codierung der Ausfuhrbewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit sind gemeinsam mit den sonstigen Begleitdokumenten der Sendungin diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes vor dem Versand der Überwachungszollstelle zur Abschreibung bzw. Bestätigung vorzulegen.Verfügung:
Dokumentenarten
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Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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7040
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Bewilligung nach dem Suchtmittelgesetz
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siehe Abschnitt 4.2.
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7041
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Bescheinigung gem. Art. 75 Schengener Übereinkommen
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siehe Abschnitt 6.1.
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7043
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Bestätigung des BM für Gesundheit - Suchtmittel
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siehe Abschnitt 6.1. und Abschnitt 6.2.
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7059
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Ausnahme - Ware von VuB 0220 (Suchtmittel) nicht erfasst
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Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.1. und Abschnitt 6.2.oder einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.5. und Anlage 3
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0139-IV/8/2011
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0020-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27030
- Enthalten in Fassung
- 5, 6, 7, 8 (geltend: 24)
- Gültig
- 21.08.2010 bis 25.11.2012
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF