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Findok · Richtlinien

VB-0220

Anlage 10

geltende FassungRichtlinie2026-0.594.716gilt ab 02.02.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Wortlaut laut Findok

Anlage 10 Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind [Grafik]   [Grafik]    

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.594.716
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
02.02.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF