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Findok · Richtlinien

VB-0210

2.4.4. Weinerzeugnisse mit Ursprung in den vereinigten Staaten von Amerika

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0069-IV/8/2013gilt ab 01.12.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.12.2011 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

2.4.4. Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (1) Im Hinblick auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein, ABl. EG Nr. L 87 vom 24.3.2006 S. 2, in der Fassung des Durchführungsbeschlusses 2011/751/EU der Kommission zur Notifizierung eines Vorschlages für die Änderung der Anhänge des Abkommens zwischen der EG und den USA über den Handel mit Wein, kann für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika an Stelle des Dokuments V I 1 ein "Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika" (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C652" - Muster siehe Anlage 4) vorgelegt werden. (2) Zur Zollabfertigung ist das Original des "begleitenden Handelspapiers" vorzulegen und dessen Bezugsnummer in der Anmeldung zu vermerken. Die zollamtliche Abfertigung ist vordrucksgemäß zu bestätigen. Das Original ist sodann an die Partei zu retournieren.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0069-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
10, 11, 12, 13 (geltend: 18)
Gültig
01.12.2011 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF