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Findok · Richtlinien

VB-0210

2.4.5. Weinerzeugnisse mit Ursprung in Australien

überholte Fassung (bis 20.11.2012)RichtlinieBMF-010311/0015-IV/8/2012gilt ab 01.12.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.12.2011 bis 20.11.2012.

Wortlaut laut Findok

2.4.5. Weinerzeugnisse mit Ursprung in Australien (1) Im Hinblick auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien über den Handel mit Wein, ABl. EG L Nr.28 vom 30.1.2009, ist für Weinerzeugnisse mit Ursprung Australien bei der Abfertigung das vereinfachte Formblatt V I 1 (siehe Abschnitt 2.2.3.; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C014" oder "C017") oder Teildokument V I 2 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C015" oder "C018") vorzulegen, in dem nur folgende Angaben erforderlich sind: in Feld 2 der Bescheinigung der Name und die Anschrift des Empfängers; in Feld 6 der Bescheinigung die "Bezeichnung des Erzeugnisses" einschließlich des Nominalvolumens (zB 75 cl), der Verkehrsbezeichnung (dh. "australischer Wein"), der geschützten geografischen Angabe (siehe Anhang II Abschnitt B des Abkommens), des Qualitätsbegriffs für den Wein (siehe Anhang V des Abkommens), des Namen der Rebsorte(n) und des Erntejahrs, wenn sie auf dem Etikett angegeben sind; in Feld 10 der Bescheinigung die von der zuständigen australischen Stelle (Australian Wine and Brandy Corperation) erteilte Analysenummer. (2) Ansonsten ist bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr nach Abschnitt 2.5. vorzugehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0015-IV/8/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
10, 11 (geltend: 18)
Gültig
01.12.2011 bis 20.11.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF