Findok · Richtlinien
VB-0210
Einleitung
überholte Fassung (bis 30.11.2011)RichtlinieBMF-010311/0086-IV/8/2010gilt ab 17.09.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0210
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.09.2010 bis 30.11.2011.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung 4791234/20082007 und des Weingesetzes 19992009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0086-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26995
- Enthalten in Fassung
- 9 (geltend: 18)
- Gültig
- 17.09.2010 bis 30.11.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF