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Findok · Richtlinien

ZT-2500

8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente

überholte Fassung (bis 31.12.2007)RichtlinieBMF-010314/1646-IV/8/2007gilt ab 15.02.2007

Inhaltsverzeichnis der ZT-2500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.02.2007 bis 31.12.2007.

Wortlaut laut Findok

8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente Zollkontingente können durch Verordnung rückwirkend eröffnet werden; bestehende Zollkontingente können während ihrer Gültigkeitsdauer aufgestockt werden. In diesen Fällen gilt das in Abschnitt 8.1. angeführte Verfahren sinngemäß.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010314/1646-IV/8/2007
GZ der Erstfassung
BMF-010314/0128-IV/8/2007
Stammnummer
26285
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (geltend: 66)
Gültig
15.02.2007 bis 31.12.2007
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF