Findok · Richtlinien
ZT-2500
10.12.4. Entfällt
überholte Fassung (bis 14.01.2010)RichtlinieBMF-010314/0850-IV/8/2009gilt ab 01.01.2009
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2009 bis 14.01.2010.
Wortlaut laut Findok
10.12.4. Schwänze, Beine und Scheren von Hummern aus St. Pierre und Miquelon (Kontingent Nr. 09.1660)Entfällt
Laut Art. 5 der Entscheidung der Kommission Nr. 2003/673/EG darf das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.1660 (Schwänze, Beine und Scheren von Hummern aus St. Pierre und Miquelon) nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Warenverkehrsbescheinigung EUR1 vorgelegt wird, welche in Feld 7 den Vermerk "Ausnahme - Entscheidung 2003/673/EG" (oder einen gleichlautenden Vermerk in einer anderen Amtssprache der EU) trägt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0850-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 16, 17 (geltend: 66)
- Gültig
- 01.01.2009 bis 14.01.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF